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Rechtsgutachten belegt unmissverständlich: Positivliste für Heimtiere wäre rechtswidrig

Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger

Presse-Information aus der Heimtierbranche:

Wiesbaden, 21. Juni 2023 - Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn hat im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) eine „Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte" verfasst. Das Rechtsgutachten kommt auf 167 Seiten zu einer klaren Einschätzung: Die Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere, so wie sie zuletzt von Bundesminister Cem Özdemir vorgeschlagen wurde, würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist", verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen. Zu seinen zahlreichen Publikationen zählt das 2018 von ihm publizierte Werk „Heimtierhaltung und Verfassungsrecht". Bei der Vorstellung seines Gutachtens am 17. Juni 2023 betonte Spranger: „Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass die Ergebnisse, die ich erarbeitet habe, Hand und Fuß haben. Der Untersuchung sollte daher im politischen Diskurs erhebliche Aufmerksamkeit zuteilwerden."

Das Gutachten ist auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de frei verfügbar als pdf auf Deutsch und auf Englisch.

„Die englische Version ist mir sehr wichtig, damit das Gutachten auch auf der europäischen Ebene seine Wirkung entfalten kann", verdeutlicht Spranger. Das deutschsprachige Gutachten und die englische Übersetzung erscheinen zusammen in einem Buch, welches im Juli im LIT-Verlag veröffentlicht wird. Die Finanzierung wurde neben dem ZZF ermöglicht durch den Industrieverband Heimtierbedarf (IVH), die European Pet Organization (EPO), den Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA), die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT), den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), den Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), den Zoo Leipzig, die Citizen Conservation Foundation (CC), die Wirtschaftskammer Österreich – Zoofachhandel (WKO) sowie die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe (WZF).

Völkerrecht pro Heimtierhaltung

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren" verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft.

Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit dar. „Die behaupteten Gefahren durch >>Gefahrtiere>öffentlichen Sicherheit und Ordnung


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robertbaur

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