Hin und wieder kommt es vor, das am oder durch ein Aquarium ein Schaden entsteht. Sowas kann man versichern - aber wie?
Aquarien versichern, aber Wie ???Ich möchte hier versuchen das Problem, welche Versicherungsverträge schließen auch unsere Aquarien mit ein, Umgangssprachlich zu erläutern. Leider muß ich trotzdem immer wieder die Versicherungsbegriffe verwenden.
Nun.
Welche Schäden entstehen?
Wenn das Aquarium zerbricht oder undicht wird, abgesehen von dem Gau, dass unsere Tiere Schaden nehmen, entstehen so Schäden an Wohnungseinrichtungen wie Teppichen, Möbeln, Elektrogeräten u.s.w. Noch Schlimmer an Eigentum anderer Personen. Ein 800 Liter Becken hat schon mal 3 Wohnungen einige Zeit unbewohnbar gemacht.
Welche Versicherungsarten kämen in Frage ?
A: Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden durch auslaufende Aquarien an fremden Eigentum, wie bei gemieteten Wohnungen (Mietsachschäden),
die Fußböden, Decken, Wände etc. Bei Mitbewohnern eines Miethauses deren beschädigte Einrichtungen. Es wird allerdings immer nur der Zeitwert ersetzt.
Haftpflichtbegriff: „Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, die als Privatperson verursacht werden wie z.B.
als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, beim Sport als Besitzer von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung) zu eigenen Wohnzwecken
als Halter von zahmen Haustieren wie z.B. Katzen, nicht jedoch von Hunden oder Pferden“
Begriff: Mietsachschäden (§ 4 I 6 a) AHB) Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an gemieteten, geleasten, geliehenen
oder gepachteten Sachen. In der Privat-Haftpflichtversicherung sind jedoch Schäden an gemieteten Wohnräumen, jedoch nicht am Inventar, mitversichert
Schadenbeispiel:
Wie oben genannt. Ein 800l Becken wird undicht und läuft fast komplett unbemerkt aus. Das Becken steht im 2. Stock. Das Wasser durchnässt 2 Wohnungen darunter. Folge: Totalrenovierung der Wohnung darunter. Holzdecken Elektroinstallation, Tapeten, Einbauschränke. Die Mieter zogen für einige Tage ins Hotel. Auch eine Wohung im EG wurde noch beschädigt. Natürlich auch der Teppichboden der eigenen Wohnung, aber das betrifft einen anderen Versicherungschutz.
Fazit: Ohne Haftpflichtversicherung wäre dies für diesen Aquarianer der Offenbarungseid gewesen.
Dass Jedermann/Frau eine Haftpflichtversicherung benötigt, ist unzweifelhaft. Dass damit die Schäden durch auslaufende Aquarien gedeckt sind, ist nochmals ein Grund dazu...
B: Hausrat/Haushalts-Versicherung
Diese versichert das Mobilar gegen Gefahren wie Feuer (Blitzschlag), Einbruch/Diebstahl/ Sturm, Leitungswasser.Zusätzlich können noch Elementarschäden , wie Überschwemmung, Lawinen,Erdrutsch eingeschlossen werden.Der Inhalt eines Aquariums ist nur bei Feuer/Sturm / Einbruchdiebstahl (Vandalismus) und Elementarschäden versichert.Da immer mehr Aquarianer wertvolle elektronischen Geräte, wie Computer und Steuerungen benutzen, ist unbedingt der Einschluß von Überspannungschäden mit zu beachten"Überspannungschäden entstehen durch indirekten (entfernter) Blitzeinschlag ,dadurch werden gerade elektronische Bauteile in Computern, TV-Geräten u.s.w. beschädigt". Im Rahmen der Leitungswasserschäden kann das Mobilar gegen auslaufende Aquarien extra mitversichert werden. Begriff: "Wasserschäden an Mobilar durch auslaufende Aquarien....."
Begriff des Leitungswasserschadens:
"Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, den daran angeschlossenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus deren wasserführenden Teilen ..... Versichert sind auch Schäden durch Frost an sanitären Anlagen (z.B. Badewannen, Badeöfen, Waschbecken) und sonstigen wasserführenden Installationen, Bruch an den Zu- und Ableitungsrohren, wenn der Kunde diese Anlagen als Mieter auf seine Kosten beschafft hat und für sie die Verantwortung trägt."
Dazu gehören in einer Mietswohnung auch auf eigene Kosten verlegte Fußbödenbeläge. Es ist im Regelfall der Neuwert versichert.
C: Glasversicherung
Die Glasversicherung versichert alle Glasscheiben in der Wohnung ersichert oder Haus. Glasbehälter gehören somit nicht dazu. Aquarien müssen demnach gegen Glasbruch extra eingeschlossen werden.
D: Wohngebäude Versicherung
Versichert Wohneigentum gegen Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden, Elementarschäden, ... Diese Gefahren können je nach Gesellschaft auch einzeln versichert werden. Zum Wohngebäude gehören Gebäudebestandsteile, wie Decken, Wände, Fußböden, Türen, Fenster u.s.w.
Schäden daran durch auslaufende Aquarien müssen auch hier extra im Antrag aufgenommen/erwähnt werden.
Schadensbeispiel:
Das Becken steht im 1.Stock des Einfamilienhauses und läuft unbemerkt aus. Beschädigt wird dadurch der Holzunterschrank ,
der Holzfußboden, die Holzdecke darunter und auch die Elektroinstallation in der Decke darunter. Die Schäden am Gebäude werden
von der Wohngebäudeversicherung zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Holzunterschrank wird aber durch die Hausratversicherung erstattet.
denn Möbel gehören zu Hausratversicherung . Es wird in der Hausrat-und Wohngebäudeversicherung genau unterschieden,
was ist Mobilar/Einrichtung oder was ist Gebäudebestandteil. Volkstümlich gesagt: "Alles was man bei einem Umzug mitnehmen kann gehört zum Mobilar"
E: Elektronic Versicherung
Das ist eine "Allgefahren" Versicherung, die elektronische Geräte bei Deffekten oder Zerstörung ersetzt.
Rentiert sich nur bei wertvollen Computeranlagen.
Was ist nun zu tun ????
Checken Sie Ihre Versicherungen .
Haben Sie die oben genannten Verträge ???
Dann bitte beachten:
Bestehen Sie auf eine Bestätigung dieser Einschlüsse
Ansonsten:
Ohne Haftpflichtversicherung ! Dann können Sie morgen fürs ganze Leben pleite sein.
Ohne Hausratversicherung ! Dann sind halt alle Spargroschen los
Ohne Wohngebäudeversicherung (Häuslebauer) , wie bei der Haftpflichtversicherung ,
im Ernstfalle Hütte los und pleite. (Siehe z.B. die Überschwemmungen/Stürme)
Anbei noch ein Link, bei Google gefunden die dieses Thema noch ausführlicher beschreiben.
http://www.muenster.de/~schwarzm/versung.htm
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