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Wasserschaden? Aquarium RICHTIG versichern!

Hin und wieder kommt es vor, das am oder durch ein Aquarium ein Schaden entsteht. Sowas kann man versichern - aber wie?

Aquarien versichern, aber Wie ???

Ich möchte hier versuchen das Problem, welche Versicherungsverträge schließen auch unsere Aquarien mit ein, Umgangssprachlich zu erläutern. Leider muß ich trotzdem immer wieder die Versicherungsbegriffe verwenden.

Nun.

Welche Schäden entstehen?

Wenn das Aquarium zerbricht oder undicht wird, abgesehen von dem Gau, dass unsere Tiere Schaden nehmen, entstehen so Schäden an Wohnungseinrichtungen wie Teppichen, Möbeln, Elektrogeräten u.s.w. Noch Schlimmer an Eigentum anderer Personen. Ein 800 Liter Becken hat schon mal 3 Wohnungen einige Zeit unbewohnbar gemacht.

Welche Versicherungsarten kämen in Frage ?

A: Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden durch auslaufende Aquarien an fremden Eigentum, wie bei gemieteten Wohnungen (Mietsachschäden),
die Fußböden, Decken, Wände etc. Bei Mitbewohnern eines Miethauses deren beschädigte Einrichtungen. Es wird allerdings immer nur der Zeitwert ersetzt.

Haftpflichtbegriff: „Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, die als Privatperson verursacht werden wie z.B.
als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, beim Sport als Besitzer von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung) zu eigenen Wohnzwecken
als Halter von zahmen Haustieren wie z.B. Katzen, nicht jedoch von Hunden oder Pferden“


Begriff: Mietsachschäden (§ 4 I 6 a) AHB) Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an gemieteten, geleasten, geliehenen
oder gepachteten Sachen. In der Privat-Haftpflichtversicherung sind jedoch Schäden an gemieteten Wohnräumen, jedoch nicht am Inventar, mitversichert

Schadenbeispiel:
Wie oben genannt. Ein 800l Becken wird undicht und läuft fast komplett unbemerkt aus. Das Becken steht im 2. Stock. Das Wasser durchnässt 2 Wohnungen darunter. Folge: Totalrenovierung der Wohnung darunter. Holzdecken Elektroinstallation, Tapeten, Einbauschränke. Die Mieter zogen für einige Tage ins Hotel. Auch eine Wohung im EG wurde noch beschädigt. Natürlich auch der Teppichboden der eigenen Wohnung, aber das betrifft einen anderen Versicherungschutz.

Fazit: Ohne Haftpflichtversicherung wäre dies für diesen Aquarianer der Offenbarungseid gewesen.

Dass Jedermann/Frau eine Haftpflichtversicherung benötigt, ist unzweifelhaft. Dass damit die Schäden durch auslaufende Aquarien gedeckt sind, ist nochmals ein Grund dazu...

B: Hausrat/Haushalts-Versicherung
Diese versichert das Mobilar gegen Gefahren wie Feuer (Blitzschlag), Einbruch/Diebstahl/ Sturm, Leitungswasser.Zusätzlich können noch Elementarschäden , wie Überschwemmung, Lawinen,Erdrutsch eingeschlossen werden.Der Inhalt eines Aquariums ist nur bei Feuer/Sturm / Einbruchdiebstahl (Vandalismus) und Elementarschäden versichert.Da immer mehr Aquarianer wertvolle elektronischen Geräte, wie Computer und Steuerungen benutzen, ist unbedingt der Einschluß von Überspannungschäden mit zu beachten"Überspannungschäden entstehen durch indirekten (entfernter) Blitzeinschlag ,dadurch werden gerade elektronische Bauteile in Computern, TV-Geräten u.s.w. beschädigt". Im Rahmen der Leitungswasserschäden kann das Mobilar gegen auslaufende Aquarien extra mitversichert werden. Begriff: "Wasserschäden an Mobilar durch auslaufende Aquarien....."

Begriff des Leitungswasserschadens:
"Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, den daran angeschlossenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus deren wasserführenden Teilen ..... Versichert sind auch Schäden durch Frost an sanitären Anlagen (z.B. Badewannen, Badeöfen, Waschbecken) und sonstigen wasserführenden Installationen, Bruch an den Zu- und Ableitungsrohren, wenn der Kunde diese Anlagen als Mieter auf seine Kosten beschafft hat und für sie die Verantwortung trägt."

Dazu gehören in einer Mietswohnung auch auf eigene Kosten verlegte Fußbödenbeläge. Es ist im Regelfall der Neuwert versichert.

C: Glasversicherung
Die Glasversicherung versichert alle Glasscheiben in der Wohnung ersichert oder Haus. Glasbehälter gehören somit nicht dazu. Aquarien müssen demnach gegen Glasbruch extra eingeschlossen werden.

D: Wohngebäude Versicherung
Versichert Wohneigentum gegen Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden, Elementarschäden, ... Diese Gefahren können je nach Gesellschaft auch einzeln versichert werden. Zum Wohngebäude gehören Gebäudebestandsteile, wie Decken, Wände, Fußböden, Türen, Fenster u.s.w.
Schäden daran durch auslaufende Aquarien müssen auch hier extra im Antrag aufgenommen/erwähnt werden.

Achtung: je nach Bundesland ist die Feuerversicherung eines Hauses ein extra Vertrag. Hier werden dann nur die anderen Gefahren in einem Vertrag zusätzlich versichert

Schadensbeispiel:
Das Becken steht im 1.Stock des Einfamilienhauses und läuft unbemerkt aus. Beschädigt wird dadurch der Holzunterschrank ,
der Holzfußboden, die Holzdecke darunter und auch die Elektroinstallation in der Decke darunter. Die Schäden am Gebäude werden
von der Wohngebäudeversicherung zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Holzunterschrank wird aber durch die Hausratversicherung erstattet.
denn Möbel gehören zu Hausratversicherung . Es wird in der Hausrat-und Wohngebäudeversicherung genau unterschieden,
was ist Mobilar/Einrichtung oder was ist Gebäudebestandteil. Volkstümlich gesagt: "Alles was man bei einem Umzug mitnehmen kann gehört zum Mobilar"

E: Elektronic Versicherung
Das ist eine "Allgefahren" Versicherung, die elektronische Geräte bei Deffekten oder Zerstörung ersetzt.
Rentiert sich nur bei wertvollen Computeranlagen.

Welche Versicherungsgesellschaft ? Welche Vertragsart ? Da kann ich leider keine objektive Empfehlung ausprechen.Jede Gesellschaft hat andere Begriffe und Kombinationen der genannten Versicherungsarten in ihrem Programm.

Was ist nun zu tun ????
Checken Sie Ihre Versicherungen .
Haben Sie die oben genannten Verträge ???

Dann bitte beachten:

Bestehen Sie auf eine Bestätigung dieser Einschlüsse
Ansonsten:
Ohne Haftpflichtversicherung ! Dann können Sie morgen fürs ganze Leben pleite sein.
Ohne Hausratversicherung ! Dann sind halt alle Spargroschen los
Ohne Wohngebäudeversicherung (Häuslebauer) , wie bei der Haftpflichtversicherung ,
im Ernstfalle Hütte los und pleite. (Siehe z.B. die Überschwemmungen/Stürme)

Anbei noch ein Link, bei Google gefunden die dieses Thema noch ausführlicher beschreiben.

http://www.muenster.de/~schwarzm/versung.htm

 




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Autor

Manuela Kruppas (✞)

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Kommentare (3)

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Kommentare Zum Anfang


mKorniK am 16.11.07#1
Hallo,

ich möchte auf den bisher recht guten und ausführlichen Artikel also Versicherungsvermittler eingehen:

Haftpflichtversicherung:
Bisher genanntes ist vollkommen korrekt, jedoch möchte ich ein mal die Dringlichkeit der dieser Versicherung darstellen.
Nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind zum Schadenersatze eines Dritten bei vorsätzlicher und fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten verpflichtet. -§823 (1)-

Das heißt, bei Erfüllen eines genannten Tatbestandes haften wir mit dem Vermögen, dass wir HEUTE und in ZUKUNFT besitzen werden, bis die Forderung beglichen ist!

Bei dem genannten Beispiel würde ich den finanziellen Schaden auf eine ordentliche fünfstellige Summe schätzen!

Wichtig bei der Haftpflichtversicherung ist ebenfalls noch, dass Mitsachschäden nach den Allgemeinen Bedingungen eingeschlossen sind. Jedoch ist bei den Gesellschaften darauf zu achten, ob es nicht etwaige Abweichungen von den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen gibt.

Darüber hinaus muss bei einer gemieteten Wohnung, bei der auch die Möbel vom VERMIETER sind, "Mietsachschäden an Mobiliar" zusätzlich vereinbart werden!

Auch wenn man eine Eigentumswohnung besitzt in einem Mehrfamilienhaus, ist die Private Haftpflichtversicherung unausweichlich, da - wie im Beispiel aufgezeigt - andere Eigentümer einen erheblichen Schaden und somit Schadenersatzansprüche erhalten.

Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 5 und 10€ im Monat!

-----------------

Hausrat:

Auch hier war alles korrekt, jedoch bin ich der Meinung einige Punkte noch zu erklären.

Was ist Hausrat?
Kurz gesagt: Alles was euch gehört (keinem Vermieter) und rausfällt, wenn man Haus auf den Kopf stellt und das Dach weglässt!

Zusätzlich gehören nach §1 (1d) VHB Kleintiere ebenfalls zum Hausrat. Das heißt, dass nicht nur euer Becken versichert ist, sondern ebenfalls auch die Tiere im Becken. Diese nehmen auch einen ordentlichen Geldbetrag in Anspruch. Warum ich das erwähne kommt gleich...

Überspannungsschäden:
Ganz wichtig! Achtet zusätzlich zum Einschluss darauf, dass ihr Überstannungsschäden zu 100% der Versicherungssumme ersetzt bekommt. Viele Gesellschaften bieten Überspannungsschäden mit 10% der Versicherungssumme an, dass sicherlich bei einem solchen Schadenfall nicht alles abdeckt. Hier gehe ich nicht nur vom Aquarium aus, sondern auch von HIFI, PlasmaTV, PC, Küchengeräte etc...

Versicherungssumme:
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die korrekte Versicherungssumme!
In Deutschland wird die Versicherungssumme im nach der qm-Zahl der Wohnung/Haus und einem stastischen Wert ermittelt. Dieser Wert liegt bei derzeitig (2007) 650€ je qm. Man geht bei diesem Wert davon aus, das in einer durchnittlichen Wohnung 650€ auf einem qm stehen. Im Abstellraum oder auf einer freien Fläche weniger und dort wo TV etc steht mehr.
Sofern MINDESTENS dieser Wert genommen wird, gewährt der Versicherer einen sog. "Unterversicherungsverzicht". Das bedeutet, dass im Totalschadenfall die volle Versicherungssumme ausgezahlt werden würde. Diese muss aber nicht unbedingt dem tatsächlichen "Versicherungswert" entsprechen. Unter Versicherungswert versteht man den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte in neuwertigen Zustand.

Beispiel:
Ihr habt eine Wohnung mit 60qm. Die Versicherungsumme würde nach der Berechnung 60qm x 650€ = 39.000€ betragen. Eurer Aquarium kostet mit techn. Geräten ca. 5.000€. Dazu kommt ein Tierbesatz von ca. 2.000€. Ihr besitzt einen guten Fernseher und gute techn. Aussattung im Wert von ca. 10.000€. Eure Küche hat ca. 8.000€ gekostet. Euer Schlafzimmer und Wohnzimmer zusammen ca. 7.000€. Kleidung gehört ebenfalls zum Hausrat! Ihr habt mit eurer Frau zusammen Kleidung im Wert von 5.000€. Zu guter letzt noch sonstigen Kram von 5.000€.
Dann rechnen wir mal:
5.000 + 2.000 + 10.000 + 8.000 + 7.000 + 5.000 + 5.000 = 42.000€ (Versicherungswert)

Also habt ihr einen finanziellen Nachteil durch einen etwaigen Schaden. Was ich damit sagen will ist, dass man bedenken muss, ob die Summe auch tatsächlich dem entspricht, was man besitzt!

Kritiker könnten jetzt sagen, dass die Werte zu hoch angesetzt sind, dass es einen sog. Vorsorgezuschlag gibt und vorallen einer solcher Schaden nicht durch ein Aquarium ausgehen kann. Ist alles korrekt, aber wenn man sich mal ne Stunde Zeit nimmt und JEDES Teil, dass man besitzt aufschreibt und daneben den NEUPREIS nennt und das alles addiert, dann werdet ihr, wie viele andere große Augen machen!

Bedenkt vor allem, die Werte der Tiere, sofern ihr große und teure in euren Becken pflegt. Keiner will im Schadenfall noch draufzahlen!

-------------

Wohngebäude:

Nichts zu ergänzen, außer dass es sich um alle Dinge handelt, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Teppisch, Laminat, Tapeten und für die man die Gefahr trägt. Heißt: dass ihr diese gekauft und eingebracht habt.

Sprecht mit eurem Vermieter (sofern es eine Mietswohnung ist), ob das Aquarium eingeschlossen ist. Ein Wasserschaden in einer Mietwohnung kann teuere Sanierungskosten für Wände und Böden nach sich ziehen..

------

Ich hoffe mal, dass ich an dieser Stelle - auch wenn es subjektiv ist - eine Gesellschaft nennen darf, die von Hause aus, Aquarien in der Hausrat-, Glas-, und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen hat...
D.A.S.-Versicherung / Victoria-Versicherung.

Bei Fragen, stehe ich gerne zur Verfügung!
visref am 18.11.07#2
Danke dem Kommentator,mit den weiteren Erläuterungen. Ich hatte bewußt,
so wenig wie möglich versicherungstechische Begriffe verwendet. Denn damit verscheucht man erstmal einen interessierten Leser. Es sollte sich ja jeder mit seinem Versicherungsvertreter damit auseinandersetzen.
So habe ich auch auf die Nennung Meiner und bestimmt noch weiteren Gesellschaften verzichtet,
die auch das oben genannte Risiko so absichern
Gruß Jim
mKorniK am 19.11.07#3
Wollte das Ganze nur noch mal etwas erweitern. Und generell finde ich es nicht schlimm, wenn man die Ein oder Andere Gesellschaft nennt. Dann haben einige schon mal nen Ansatz.. Ob man es dann wirklich bei einer der genannten macht ist ja jedem selbst überlassen...


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